Für energetische Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden können Eigentümerinnen und Eigentümer eine Förderung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Gefördert werden Einzelmaßnahmen, die zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen. Dazu zählen insbesondere:
• Wärmedämmung von Außenwänden, Dachflächen und Geschossdecken
• Austausch oder Optimierung von Fenstern, Außentüren und Dachflächenfenstern
• Erneuerung oder Verbesserung der Heizungsanlage (z. B. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Solarthermie)
• Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich, Pumpentausch)
• Maßnahmen an der Gebäudehülle zur Reduzierung von Wärmebrücken
Die Förderung erfolgt im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) und kann sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude beantragt werden. Voraussetzung ist die Einbindung einer nach § 88 GEG zugelassenen Energieeffizienz-Expertin bzw. eines Energieeffizienz-Experten.
Weiterführende Informationen:
• BAFA – Informationen für Energieberater (Effiziente Gebäude)
• BAFA – Merkblatt zur Antragstellung (PDF-Download)
• BMWK – FAQ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (Energiewechsel)
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert die energetische Sanierung zum Effizienzhaus sowie klimafreundliche Neubauten und die Heizungserneuerung. Förderfähig sind je nach Programm u. a. Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, die Sanierung auf eine Effizienzhaus-Stufe sowie der Einbau neuer, klimafreundlicher Heizungen. Die Antragstellung erfolgt je nach Programm über Kreditinstitute bzw. online über „Meine KfW“.
Weiterführende Informationen (direkte KfW-Links):
• Wohngebäude – Sanierung zum Effizienzhaus (Kredit 261)
• Nichtwohngebäude – Sanierung zum Effizienzgebäude (Kredit 263)
Produktseite · Merkblatt (PDF)
• Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (Kredite 297/298)
• Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Zuschuss 458)
Produktseite · Aktuelle Hinweise · Online-Antrag (Meine KfW) · Merkblatt (PDF)